Neues Facebook Design – Abmahngefahr für Fanpagebetreiber
Was ist das Problem?
facebook hat eine neues Design zur verfügung gestellt, auf das Benutzer umstellen können. Bisher ist die Umstellung keine Pflicht, jedoch forciert facebook seit Wochen eine Umstellung und bietet sie Usern verstärkt an. Stellt ein User auf das neue Design um, dann verändert sich die Darstellung der kompletten facebook Seite und und leider auch teilweise die Funktionalität. Bisher konnte man sich auf die Impressums-Funktion von Facebook verlassen bzw. als Fanpagebetreiber im Infobereich seiner Profilseite über einen klickbaren Link auf sein externes Impressum verlinken – diese Impressumfunktion wird Nutzern, die auf das neue Design umgestellt haben, nicht mehr angezeigt. Jede Fanpage, deren Besucher auf das neue Design umgestellt haben, steht dann ohne Impressum dar.
Beim Redesign hat in den USA ist diese Funktionalität schlichtweg vergessen. Abmahner könnten diesen Umstand zum Anlass nehmen und unzählige Abmahnungen aussprechen.
Was können Sie jetzt machen?
Da man als Fanpagebetreiber weder Einfluss auf die von fb angebotenen Funktionen, noch darauf welches fb-Design ein Besucher verwendet, bleibt dem Fanpagebetreiber nichts anderes übrig, als die Funktionen zu nutzen die aktuell zur Verfügung stehen und diese bestmöglich zu nutzen.
Schnelle Abhilfe ist aktuell wie folgt möglich:
Sie als Fanpagebetreiber können im Rahmen der Profilinformationen unter der Rubrik „Info“, dort wo der Link zur eigenen Webseite hinterlegt werden kann, einen klickbaren Link auf Ihr vollständiges Impressum außerhalb von Facebook hinterlegen.
Positives Beispiel: https://www.ihreWebseite.de/impressum
Negatives Beispiel: https://www.ihreWebseite.de/o872&9348=/!1
Wichtig ist, dass der Link direkt auf Ihr Impressum verlinkt und nicht nur pauschal auf Ihre Webseite. Ferner muss in der URL das Wort Impressum enthalten sein, damit der Besucher Ihrer Fanpage den Link direkt und unmissverständlich als den Link zum Impressum erkennen kann und diesen so Problem los finden kann.
Den kompletten Artikel zur gesamten Problematik finden Sie der Seite der IT Recht Kanzlei: Neues Design von Facebook bringt Fanpagebetreiber in Abmahngefahr
Inhaltsverzeichnis des Beitrag der IT Recht Kanzlei
- Worum geht es?
- Was ist passiert?
- Wo ist das Problem?
- Warnung: Bei Unterlassungserklärungen ist Gefahr in Verzug
- Was kann ich nun tun?
- Wie können sich Fanpagebetreiber ohne eigene Webseite / eigenen Shop behelfen?
- Fazit
Quelle: It Recht Kanzlei https://www.it-recht-kanzlei.de/facebook-impressum-abmahngefahr.html